Corona-Hilfen im Überblick
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für den „weichen Lockdown“
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Seitens der davon betroffenen Unternehmen gibt es erheblichen Bedarf an finanzieller Hilfe, um die wirtschaftlichen Folgen der Schließung abzumildern.
In der Folge wurde ein umfangreiches Hilfsangebot von Bund und Land entwickelt.
Die Bundregierung fasst unter folgendem Link alle Corona-Hilfen des Bundes zusammen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Zu den weiteren bereits bestehende Corona-Hilfen erhalten Sie hier eine Übersicht:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
wirschaftsfoerderung@teltow-flaeming.de oder
telefonisch an 03371 608 1350.
Hilfsangebote der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der Investitionsbank des Landes Brandenburgs finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
Start der Phase 2 der Überbrückungshilfe
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase ab sofort gestellt werden.
Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Eine Übersicht zur „Überbrückungshilfe für kleine- und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ erhalten Sie unter:
Hilfsangebote der KfW-Bank
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der KfW-Bank finden Sie unter folgendem Link:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
KfW-Schnellkredit 2020
Seit dem 15. April 2020 können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Kurzarbeitergeld – Hilfen der Bundesagentur für Arbeit
Auf folgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um das Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Informationen zur Steuererleichterung
Unter folgendem Link erhalten Sie einen Überblick zu Hilfen des Landesministeriums für Finanzen und für Europa, speziell zu Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten.
Kontakt
Landkreis Teltow-Fläming
- Name
- Herr Marcel Penquitt
- Position
- Sachgebietsleiter
- Structure
- Wirtschaftsförderung, Tourismus und Mobilität
- Room
- Ackerbürgerhaus
- Anschrift
- Am Nuthefließ 3
14943 Luckenwalde - Telefon
- (03371) 608-1350
- Telephax
- (03371) 608-9012
- Website
- www.teltow-flaeming.de
- marcel.penquitt@teltow-flaeming.de
Öffnungszeiten
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten nach Vereinbarung